Controlling/ Buchhaltung

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Büroorganisation – Ihre Ordnung im Büro

  • Ablage/Archivierung
  • Erstellen von Rechnungen und Mahnungen
  • Sekretariats – und Schreibarbeiten aller Art
  • Rundschreiben, Serienbriefe
  • Mithilfe bei der Geschäftskorrespondenz
  • Kaufmännische Sachbearbeitung
  • Überwachung des Zahlungsverkehrs
  • Einsatz vor Ort möglich – Urlaubs- und Krankheitsvertretung für alle anfallenden Sekretariatsaufgaben. Buchen von lfd. Geschäftsvorfälle
  • Sortieren, Ordnen und Prüfung auf Vollständigkeit Ihrer Belege
  • Prüfern Ihrer Rechnungen gem. Umsatzsteuergesetz
  • Erfassen Ihrer Belege nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GOB)
  • Anlage und Pflege des Anlageverzeichnisses
  • Debitoren- und Kreditorenüberwachung , Klären von Differenzen
  • Kassenbuchführung , Hilfe auch bei Ihrer selbständigen Kassenführung
  • Laufende Buchhaltung im Rahmen der in § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zugelassenen Tätigkeiten
  • Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter

Alle Daten aus der Finanzbuchhaltung können zur Erstellung der Jahresabschlüsse und Steuererklärungen problemlos und unbürokratisch an Ihren Steuerberater übergeben werden. Sollten Sie noch keinen Steuerberater haben – wir kooperieren mit einer Steuerberaterkanzlei, die Ihnen in fachlichen und steuerrechtlichen Fragen zur Seite steht.
Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung Ihrer Mitarbeiter.

Führen von Arbeitszeitstatistik – Konten

  • Berechnung steuerfreier Zuschläge
  • Erstellung aller sozialversicherungs- und steuerlichen Auswertungen
  • Lohnsteueranmeldungen, Beitragsnachweise
  • Führen der Lohnkonten der Mitarbeiter
  • Elektronische Übermittlung der Lohnsteueranmeldung und der Meldungen für Krankenkassen
  • An- und Abmeldungen sowie Jahresmeldungen bei den Krankenkassen sowie Lohnsteuerbescheinigungen
  • Erstellen von Überweisungslisten – Dateien, Schecks Lohn & Gehalt, KK-Beiträge, Lohnsteuer, BAV, VWL etc.
  • Korrespondenz mit Krankenkassen, Arbeitsämtern etc.
  • Verdienstnachweise
  • Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft
  • Abrechnung von geringfügig Beschäftigten „Mini-Jobs“, kurzfristig